Intersnack Auslandsbeteiligungen und IP GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Aachener Str. 1042, 50858 Köln. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Intersnack Auslandsbeteiligungen und IP Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 60745). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Intersnack Auslandsbeteiligungen und IP GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Aachener Str. 1042, 50858 Köln. Berichtigung zur Eintragung vom 24.09.2010: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.09.2010 wirksam geworden.
Intersnack Auslandsbeteiligungen und IP GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Aachener Str. 1042, 50858 Köln. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.09.2010 wirksam geworden.
Intersnack Auslandsbeteiligungen und IP GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Aachener Str. 1042, 50858 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (Beteiligung an der Intersnack Transfer GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, AG Düsseldorf HRA 20818 und Beteiligung an der Intersnack Transfer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf, AG Düsseldorf HRB 62211, sowie die im Spaltungsvertrag näher bezeichneten Forderungen und Verbindlichkeiten) der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (AG Köln HRA 7819) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Intersnack Auslandsbeteiligungen und IP GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Aachener Str. 1042, 50858 Köln.Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Köster, Klaus J., Köln, * ‒.‒.‒‒.
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