HRB 21568:Interspice Deutschland GmbH, Bendorf, Koblenz-Olper-Straße 136, 56170 Bendorf.Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Monreal, Gotthard, Bendorf, * ‒.‒.‒‒; Monreal, Ingeborg Maria, Bendorf, * ‒.‒.‒‒.
Interspice Deutschland GmbH, Bendorf, Koblenz-Olper-Straße 136, 56170 Bendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2009 . Geschäftsanschrift: Koblenz-Olper-Straße 136, 56170 Bendorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der bundesweite Handel mit Wacholderbeeren , Gewürzen und Heilkräutern , die Vermittlung der genannten Geschäfte , ferner die Lohnveredelung im Bereich Wacholderbeeren , Gewürze und Heilkräuter . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Monreal, Alexander Gotthard, Bendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Ingeborg Monreal , Bendorf-Sayn ,* ‒.‒.‒‒ , als Inhaberin der Firma Interspice Ingeborg Monreal eK mit Sitz in Bendorf (AG Koblenz HRA 20574 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.02.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.02.2009. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.05.2009. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.