Interton Electronic Hörgeräte GmbH, Bergisch Gladbach, Am Dännekamp 15, 51469 Bergisch Gladbach.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GN Hearing GmbH (Amtsgericht Münster, HRB 4352) am 03.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Interton Electronic Hörgeräte GmbH, Bergisch Gladbach, Am Dännekamp 15, 51469 Bergisch Gladbach.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der GN Hearing GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 4352) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Interton Electronic Hörgeräte GmbH, Bergisch Gladbach, (Am Dännekamp 15, 51469 Bergisch Gladbach).Bestellt als Geschäftsführer: Alder, Stefan, Overath, * ‒.‒.‒‒; Scheel, Peter, Gentofte/Dänemark, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Pries, Jens.
Interton Electronic Hörgeräte GmbH, Bergisch Gladbach (Am Dännekamp 15, 51469 Bergisch Gladbach). Nicht mehr Geschäftsführer: Dozier, Alan, Gormsen, Christian und Türk, Winfried Philipp. Bestellt als Geschäftsführer: Pries, Jens, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Interton Electronic Hörgeräte GmbH, Bergisch Gladbach (Am Dännekamp 15, 51469 Bergisch Gladbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2006 mit der Türk & Türk Electronic GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln HRB 47254) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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