Interturbine von Ardenne GmbH (ITA), Dresden (Plattleite 31, 01324 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 21.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Interturbine von Ardenne GmbH (ITA), Dresden (Plattleite 31, 01324 Dresden). Die Gesellschaft als übertragende Rechtsträgerin ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2005 sowie Beschlüssen ihrer und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Rechtsträgerin jeweils von demselben Tage mit der VON ARDENNE ANLAGENTECHNIK GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 2610) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.