Invest Knierim GmbH, Burg, Hinter Stagens Garten 11, 39288 Burg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Invest Knierim GmbH, Burg, Hinter Stagens Garten 11, 39288 Burg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Knierim, Bernd Rainer, Burg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Invest Knierim GmbH, Burg (Hinter Stangens Garten 11, 39291 Burg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007 mit Nachtrag vom 25.10.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 25.10.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile des Vermögens (Betriebsteil Vermögensverwaltung) von der KLS Ingenieurgesellschaft mbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 108803) übernommen. Die Abspaltung ist am 19.11.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung des gesellschafteigenen Vermögens, insbesondere durch Anlage- und Beteiligungsgeschäfte am Kapitalmarkt im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Knierim, Bernd Rainer, Burg OT Detershagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.