Invitas-Lebenshilfewerk gemeinnützige GmbH, Schneeberg, Silberbachstraße 10, 08289 Schneeberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Breitfeld, Ulf, Aue, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Buschbeck, Heiko, Limbach-Oberfrohna, * ‒.‒.‒‒.
Provitas-Lebenshilfewerk gemeinnützige GmbH, Schneeberg, (Silberbachstraße 10, 08289 Schneeberg).Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11 (Geschäftsführung, Vertretung beschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 29.07.2008. Neue Firma: Invitas-Lebenshilfewerk gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere Besitz und Betrieb der Werkstatt für behinderte Menschen mit allen Betriebsstätten und der Wohnstätte in Schneeberg. Alle Maßnahmen der Gesellschaft dienen einer wirksamen Eingliederung geistig, psychisch und körperlich behinderter Menschen im Sinne der betreffenden Sozialgesetze, zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes und der Förderung ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Für Personen, die wegen ihrer geistigen Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Invitas-Lebenshilfewerk gemeinnützige GmbH Arbeits- und Beschäftigungsplätze auf Dauer zur Verfügung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Invitas - Ambulant gemeinnützige GmbH mit Sitz in Schneeberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 23408) Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Provitas-Lebenshilfewerk gemeinnützige GmbH, Schneeberg (Silberbachstr. 10, 08289 Schneeberg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2007 hat die Änderung der §§ 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 16 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.