Invivo Germany GmbH, Schwerin (Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Philips Medical Systems DMC GmbH am 05.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Invivo Germany GmbH, Schwerin (Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Philips Medical Systems DMC GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 77839) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Invivo Germany GmbH, Schwerin (Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin). Nicht mehr Geschäftsführer: Sabisch, Jan, Boizenburg/Elbe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Scheimann, Klaus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Wolfsgruber, Christoph, Baden, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.