HRA 2274: Irma Oppermann GmbH & Co Holding KG, Edertal, Bahnhofstraße 35, 34549 Edertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Irma Oppermann Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Edertal (Amtsgericht Fritzlar HRB 2294) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
34549 Edertal
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Amtsgericht: Fritzlar
Rechtsform: GmbH & Co. KG