Irma Ries GmbH & Co.KG, Freudenstadt, Bahnhofstraße 5, 72250 Freudenstadt. Änderung der Geschäftsanschrift: Georg-Oest-Straße 4, 72250 Freudenstadt.
Irma Ries GmbH & Co.KG, Freudenstadt, Bahnhofstraße 5, 72250 Freudenstadt.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Georg Oest Mineralölwerk GmbH & Co.KG.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 430398) am 13.09.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Irma Ries GmbH & Co.KG, Freudenstadt, Bahnhofstraße 5, 72250 Freudenstadt.Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 5, 72250 Freudenstadt. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Georg Oest Mineralölwerk GmbH & Co.KG.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 430398) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2010 einen Teil der Einlage in Höhe von 47.038,85 EUR an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Oest GmbH & CO. Maschinenbau KG, Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 431039) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.