HRB 16327: Irmato Industrial Solutions Aachen GmbH, Aachen, Augustrastraße 11-13, 52070 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16327: Irmato Industrial Solutions Aachen GmbH, Aachen, Augustrastraße 11-13, 52070 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, weil das Insolvenzverfahren Amtsgericht Aachen 92 IN 145/17 beendet und Vermögen der Gesellschaft nicht mehr erkennbar ist.Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRB 16327: Irmato Industrial Solutions Aachen GmbH, Aachen, Augustrastraße 11-13, 52070 Aachen. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Merx, Jörg, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16327: Irmato Industrial Solutions Aachen GmbH, Aachen, Augustrastraße 11-13, 52070 Aachen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 145/17) vom 06.03.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 16327: Irmato Industrial Solutions Aachen GmbH, Aachen, Augustrastraße 11-13, 52070 Aachen. Der eingetragene Geschäftsführer Jörg Merx hat mit Schreiben vom 01.03.2017, der Gesellschafterin zugegangen am 02.03.2017, das Geschäftsführeramt niedergelegt.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist hier der Fall. Der Geschäftsführer hat sein Amt niedergelegt. Es ist daher beabsichtigt, nach Ablauf einer Frist von einem Monat dessen Eintragung im Handelsregister von Amts wegen zu löschen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb der vorgenannten Frist Widerspruch einlegen.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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