HRB 10024: Isengard GmbH, Neustadt a.d. Aisch, Bamberger Str. 53, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2019 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 7 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 9 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Alleestraße 14, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Hotels und Gastronomien. Bestellt: Geschäftsführer: Hufnagel, Sven Christian, Neustadt a. d. Aisch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hufnagel, Lothar, Sugenheim, * ‒.‒.‒‒.
Isengard GmbH, Neustadt a.d. Aisch (Bamberger S'tr. 53, 91413 Neustadt a.d. Aisch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma KOHLENMÜHLE Gasthof - Brauerei GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neustadt a.d. Aisch, die den Beherbergungsbetrieb des Objektes KOHLENMÜHLE, Neustadt/Aisch, mit Gaststätte, Fremdenzimmer, Tagungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten, ferner den Betrieb einer Hausbrauerei und Kleinwasserkraftanlage sowie aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hufnagel, Lothar, Sugenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.