VR 31125: Istanbul Kulturverein 2004 e.V., Alzey (Friesenstraße 13, 67547 Worms). In der Sache Istanbul Kulturverein 2004 e.V.,mit dem Sitz in Alzey Beteiligte: Istanbul Kulturverein 2004 e.V., Friesenstraße 13, 67547 Worms- vertreten durch -den Vorstand Halis Atalay, Friesenstraße 13, 67547 Worms den Vorstand Sadik-Deniz Mumcu, Kurfürstenstraße 22, 55232 Alzey wird dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, weil nach den Ermittlungen des Registergerichtes davon auszugehen ist, dass die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herabgesunken ist.Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) nach der schriftlichen Bekanntgabe der Entscheidung (§ 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG) bei dem die Entscheidung erlassenden Amtsgericht einzulegen (§ 64 Abs. 1 FamFG). Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Amtsgerichts (§ 64 Abs. 2 FamFG). Die Beschwerde kann darüber hinaus auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden (§ 25 Abs. 2 FamG). Die Beschwerde kann jedoch nicht bei dem für die Entscheidung über die Beschwerde berufenen Gericht eingelegt werden. Mainz, den 10.06.2020Groß Rechtspflegerin
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Amtsgericht: Mainz
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