Italien-Style Franco Imperiale GmbH, Heidelberg (Römerstraße 9, 69115 Heidelberg). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 22.08.2008 beim Amtsgericht Mannheim (HRA 701895) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Italien-Style Franco Imperiale GmbH, Heidelberg (Römerstraße 9, 69115 Heidelberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Imperiale, Francesco, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Italian-Style Franco Imperiale e.K." mit Niederlassung in Heidelberg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.