HRB 757938: Ivancic Bestattungen GmbH, Remseck am Neckar, Neckarstraße 30, 71686 Remseck am Neckar. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers, des nicht im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens "Killgus & Joos Bestattungen", Hindenburgstraße 1, 71691 Freiberg am Neckar, begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
HRB 757938: Ivancic Bestattungen GmbH, Remseck am Neckar, Neckarstraße 30, 71686 Remseck am Neckar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2016. Geschäftsanschrift: Neckarstraße 30, 71686 Remseck am Neckar. Gegenstand: Die Erbringung von Schreinerei- und Bestattungsleistungen sowie der Vertrieb von und der Handel mit Blumen sowie mit Zubehör für den Blumenbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ivančič, Georg, Möglingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Maisenbacher, Bettina, geb. Ivančič, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ivančič, Franc, Remseck am Neckar, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Bestattungen Ivancic e.K.", Remseck am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 732397) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 09.08.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.