HRB 109046:Iveco Finance GmbH, Heilbronn, Salzstraße 185, 74076 Heilbronn.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers "CNH Industrial Financial Services S.A.", Morigny Champigny Cedex (Registre du Commerce et des Sociétés 389 441 569 RCS Evry) ist am 04.05.2015 erfolgt. Gemäß §§ 19 Abs. 2, 122 k Abs. 4 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 109046:Iveco Finance GmbH, Heilbronn, Salzstraße 185, 74076 Heilbronn.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 19.01.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.03.2015 mit der Aktiengesellschaft nach französischem Recht "CNH Industrial Financial Services S.A.", Morigny Champigny Cedex (Registre du Commerce et des Sociétés, 389 441 569 RCS Evry) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 109046:Iveco Finance GmbH, Heilbronn, Salzstraße 185, 74076 Heilbronn.Die Geschäftsführung der Iveco Finance GmbH mit Sitz in Heilbronn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 109046, und der Verwaltungsrat der CNH Industrial Financial Services S.A. mit Sitz in Morigny Champigny Cedex, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Evry unter der Identifikationsnummer 389441569 RCS Evry, beabsichtigen, die Iveco Finance GmbH als übertragende Rechtsträgerin auf die CNH Industrial Financial Services S.A. als übernehmende Rechtsträgerin unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Für die beteiligten Gesellschaften werden gemäß § 122 d Satz 2 UmwG i.V.m. § 10 HGB die folgende Angaben bekannt gemacht: 1. Der notariell beurkundete Verschmelzungsplan wurde am 19.01.2015 gemäß § 122d Satz 1 UmwG beim Handelsregister in Stuttgart eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: 2.1. Iveco Finance GmbH (übertragende Rechtsträgerin): a) Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, b) Firma: Iveco Finance GmbH, c) Sitz: Heilbronn, Deutschland, d) Geschäftsadresse: Salzstraße 185, 74076 Heilbronn. 2.2. CNH Industrial Financial Services S.A. (übernehmende Rechtsträgerin): a) Rechtsform: Französische Aktiengesellschaft, b) Firma: CNH Industrial Financial Services S.A., c) Sitz: Morigny Champigny Cedex, Frankreich, d) Geschäftsadresse: 16-18, rue des Rochettes, 91150 Morigny Champigny Cedex, Frankreich. 3. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind bei nachstehenden Registern unter folgenden Registernummern eingetragen: 3.1. Iveco Finance GmbH: Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der HRB 109046. 3.2. CNH Industrial Financial Services S.A.: Handels- und Gesellschaftsregister von Evry unter der Identifikationsnummer 389441569 RCS Evry. 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: 4.1. Rechte der Gläubiger: a) Iveco Finance GmbH: Gemäß § 122j Abs. 1 UmwG ist den Gläubigern der Iveco Finance GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag dieser Mitteilung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Iveco Finance GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Salzstraße 185, 74076 Heilbronn, geltend zu machen. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat gemäß § 122j Abs. 1 UmwG schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder Email reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Iveco Finance GmbH gemäß § 122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherung an Eides statt) sind beizugeben. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Iveco Finance GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach dem Tag dieser Bekanntmachung entstanden sind. Die Iveco Finance GmbH wird vollständig auf die CNH Industrial Financial Services S.A. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Iveco Finance GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegenüber der CNH Industrial Financial Services S.A. geltend zu machen. b) CNH Industrial Financial Services S.A.: Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) haben die Gläubiger der CNH Industrial Financial Services S.A. das Recht, der Verschmelzung zum Schutze ihrer Rechte zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann von jedem Gläubiger unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass die Forderung dieses Gläubigers vor Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bereits fällig war. Um der Verschmelzung zu widersprechen, muss der Gläubiger gemäß Artikel R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuchs binnen dreißig (30) Tagen nach Bekanntmachung der Verschmelzung, in (i) dem offiziellen Bekanntmachungsblatt für Eintragungen im französischen Handelsregister (Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales - BODACC) sowie (ii) einem amtlichen Mitteilungsblatt (Journal d'Annonces Légales - JAL), Widerspruch bei dem für die CNH Industrial Financial Services S.A. zuständigen Handelsgericht erheben, wobei die dreißig (30) Tagesfrist mit Datum der letzten der beiden oben genannten Bekanntmachungen zu laufen beginnt. Der Bestand der Forderung des Gläubigers ist hierbei durch geeignete Unterlangen nachzuweisen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so kann das französische Handelsgericht entweder die vollständige Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder, wenn die CNH Industrial Financial Services S.A. als übernehmende Gesellschaft dem zustimmt, die Leistung ausreichender Sicherheiten anordnen. Kommt es entgegen der Anordnung des Handelsgerichts nicht zur vollständigen Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder der Leistung der vom Handelsgericht für ausreichend erachteten Sicherheiten, ist die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger nicht verbindlich. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung hindert nicht die weitere Umsetzung des Verschmelzungsvorhabens. Die Anwendung vertraglicher Abreden, denen zufolge der Gläubiger im Falle einer Verschmelzung der CNH Industrial Financial Services S.A. mit einer anderen Gesellschaft die sofortige Erfüllung seiner Forderungen verlangen kann, wird durch das Widerspruchsverfahren nach Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs nicht ausgeschlossen. 4.2. Rechte der Minderheitsgesellschafter, a) Iveco Finance GmbH: Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern gemäß § 122h UmwG und § 122i UmwG ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. b) CNH Industrial Financial Services S.A.: Infolge der Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Regelungen des deutschen Rechts müssen die Anteilsinhaber der CNH Industrial Financial Services S.A. nicht gemäß Artikel L. 236-28 Abs. 2 des französischen Handelsgesetzbuchs darüber beschließen, ob die vom deutschen Recht vorgesehenen Verfahren zum Schutze von Minderheitsgesellschaftern Anwendung finden. Die CNH Industrial Financial Services S.A. hat derzeit sieben (7) Minderheitsgesellschafter. Für grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge sieht das französische Recht keine spezifischen Regelungen betreffend den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften, die auf einen nationalen Verschmelzungsvorgang Anwendung finden. Im Falle einer nationalen Verschmelzung beschränken sich die Rechte der Minderheitsgesellschafter auf Informationsrechte und auf den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter. Im Hinblick auf die Informationsrechte der Minderheitsgesellschafter legt das französische Recht fest (Artikel R. 236-3 ff.), dass die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligte französische Gesellschaft ihren Gesellschaftern spätestens dreißig (30) Tage vor der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung den Entwurf des Verschmelzungsplans, den Verschmelzungsbericht, die Zwischenabschlüsse (sofern vorhanden), den geprüften Jahresabschluss, den Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie die Berichte der Abschlussprüfer für die letzten drei Geschäftsjahre betreffend die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligten Gesellschaften in ihren Geschäftsräumen zur Verfügung stellen muss. Hinsichtlich des Schutzes der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter steht es den Minderheits-gesellschaftern frei, die Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses aufgrund eines Missbrauchs der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter vor dem zuständigen Handelsgericht geltend zu machen. 4.3. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne von § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Iveco Finance GmbH, Salzstraße 185, 74076 Heilbronn, Deutschland.
HRB 109046:Iveco Finance GmbH, Heilbronn, Salzstraße 185, 74076 Heilbronn.Bestellt als Geschäftsführer: Cardillo, Patrizio, Speyer, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Rogalas, Mario, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Cardillo, Patrizio, Speyer, * ‒.‒.‒‒.
Iveco Finance GmbH, Heilbronn, Salzstraße 185, 74076 Heilbronn. Prokura erloschen: Eggensperger, Frieder, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒; Opitz, Norbert, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒.