Jäger Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Vechta, Kopernikusstr. 17, 49377 Vechta. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 mit Ergänzung vom 30.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 mit Ergänzung vom 30.09.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2013 mit Ergänzung vom 30.09.2013 mit der Wolfgang Jäger GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg, HRB 110574) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49377 Vechta
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH