HRA 531486: Jähnig Kommunalbedarf e.K., Uhingen, Schönbuchstraße 5, 73066 Uhingen. Berichtigung von Amts wegen: Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrag vom 26.07.2018 mit Nachtrag vom 28.09.2018 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jähnig Kommunalbedarf GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 737417) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 531486: Jähnig Kommunalbedarf e.K., Uhingen, Schönbuchstraße 5, 73066 Uhingen. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrag vom 26.07.2018 mit Nachtrag vom 28.09.2018 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jähnig Kommunalbedarf GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm 00 AR 1557/18) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.