Jörding Grundbesitz GmbH & Co. KG, Enger (Meller Str. 84, 32130 Enger). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jörding Holding GmbH & Co. KG am 17.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Jörding Grundbesitz GmbH & Co. KG, Enger (Meller Str. 84, 32130 Enger). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007, 15.02.2007, 26.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.02.2007, 15.02.2007, 26.02.2007 mit der Jörding Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Enger (AG Bad Oeynhausen HRA 5103) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jörding Grundbesitz GmbH & Co. KG, Enger (Meller Str. 84, 32130 Enger). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Jörding Holding Verwaltungs GmbH, Enger (Bad Oeynhausen HRB 8085). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Jörding Beteiligungs GmbH, Enger (Bad Oeynhausen HRB 4620).