HRA 721213: Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vera-Vollmer-Straße 5, 70469 Stuttgart. Prokura erloschen: Eiler, Uwe, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒.
HRA 721213:Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vera-Vollmer-Straße 5, 70469 Stuttgart.Einzelprokura: Eiler, Uwe, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒.
HRA 721213:Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vera-Vollmer-Straße 5, 70469 Stuttgart.Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Jörg Aulfinger Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722689), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "A + B Umweltservice für Abfall- und Wertstoffentsorgung GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16683) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vera-Vollmer-Straße 5, 70469 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Vera-Vollmer-Straße 5, 70469 Stuttgart.
Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG, Stuttgart (Vera-Vollmer-Straße 1, 70469 Stuttgart). Der Einzelkaufmann Jörg Aulfinger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "J. Aulfinger e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 10915) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 19.07.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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