HRB 19745: Jörg Bethscheider Dach & Fassade GmbH, Saarbrücken, Am Güterbahnhof 2, 66128 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Bethscheider, Jörg, Mandelbachtal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bick, Lars Horst, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒; Leli, Andrej, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Jörg Bethscheider Dach & Fassade GmbH, Saarbrücken, Am Güterbahnhof 2, 66128 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011 mit Änderung vom 31.08.2011. Geschäftsanschrift: Am Güterbahnhof 2, 66128 Saarbrücken. Gegenstand: Die Dachdeckerei nebst Fassadenarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bethscheider, Jörg, Mandelbachtal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jörg Bethscheider, Mandelbachtal, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Dach & Fassade Jörg Bethscheider e.K. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRA 11102 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.10.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.