Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
|
|
b)
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Löhr, Jörg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
|
a)
19.11.2024
Becker |
HRB 20657: Jörg Löhr Akademie GmbH, Augsburg, Ulrichsplatz 6, 86150 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Max-Josef-Metzger-Straße 1, 86157 Augsburg.
HRB 20657: Jörg Löhr Akademie GmbH, Augsburg, Ulrichsplatz 6, 86150 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Jörg Löhr Erfolgstraining e.K. und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 06.08.2019 das unter der Firma Jörg Löhr Erfolgstraining e.K. mit Niederlassung in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 19911) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Löhr, Jörg, München, * ‒.‒.‒‒, übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20657: Jörg Löhr Akademie GmbH, Augsburg, Ulrichsplatz 6, 86150 Augsburg. Die Ausgliederung wurde am 06.09.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 19911).
HRB 20657: LR Akademie GmbH, Augsburg, Ulrichsplatz 6, 86150 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 mit Nachtrag vom 03.09.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Jörg Löhr Akademie GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Rechtsform, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Seminarwesens, insbesondere Trainer- und Coachingausbildung, Vermittlung und Vertrieb von Seminaren und Trainern, Unternehmensberatung sowie Nutzung, Verkauf, Handel und Verbreitung von mit vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Rechten und Produkten, soweit hierfür keine Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht besteht. Die Jörg Löhr Akademie GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 10734) und die Golfanlage Gut Thailing Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Steinhöring (Amtsgericht München HRB 137367) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen