HRB 4852: Jörn Scharafin GmbH, Trier, Brotstraße 15, 54290 Trier. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 4852:Jörn Scharafin GmbH, Trier, Brotstraße 15, 54290 Trier.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Jörn Scharafin GmbH, Trier, Brotstraße 15, 54290 Trier. Durch Beschluss des Amtsgerichts Trier (23 IN 16/14) vom 30.01.2014 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Jörn Scharafin GmbH, Trier, Brotstraße 15, 54290 Trier. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der JSN Saar GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16589) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jörn Scharafin GmbH, Trier, Brotstraße 15, 54290 Trier. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der JSN Global Shoes GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 5051) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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