Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel mit Anlagen zur Ableitung,
Behandlung, Speicherung und Nutzung von
Wasser, Abwasser und
Niederschlagswasser sowie alle damit im
Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten
wie Installationen, Wartung und Reparatur.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen,
vertreten und sich an solchen Unternehmen
beteiligen und auch Zweigniederlassungen
errichten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
06.08.2024
Muchow |
HRB 100190: Jübner GmbH, Barver, An der Aue 130, 49453 Barver. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.01.2022 mit der Jübner & Finke GmbH mit Sitz in Barver (Amtsgericht Waslrode HRB 101158) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100190: Jübner GmbH, Barver, An der Aue 130, 49453 Barver. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2020 mit der Hinrich Steffens Abwassertechnik GmbH mit Sitz in Visselhövede (Amtsgericht Walsrode, HRB 200711) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Jübner GmbH, Barver, An der Aue 130, 49453 Barver. 32.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Firma Mitteldeutsche Klärtechnik Jübner GmbH mit Sitz in Barver (Amtsgericht Walsrode, HRB 200449) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2013 mit der Mitteldeutsche Klärtechnik Jübner GmbH mit Sitz in Barver (Amtsgericht Walsrode, HRB 200449) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Jübner GmbH, Barver, An der Aue 130, 49453 Barver. 31.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2011 mit der BJB Gewässer- und Umweltschutz GmbH mit Sitz in Barver (HRB 100233) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BJB Gewässer- und Umweltschutz GmbH mit Sitz in Barver (HRB 100233) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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