Jünkerather Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jünkerath, Kölner Straße 38, 54584 Jünkerath. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bauunternehmung Bruno Klein GmbH u. Co.KG am 04.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Jünkerather Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jünkerath, Kölner Straße 38, 54584 Jünkerath. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 mit der Bauunternehmung Bruno Klein GmbH u. Co. KG mit Sitz in Jünkerath (Amtsgericht Wittlich HRA 31624) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.