HRB 204846: Jürgen Frerichs Maschinenbau GmbH, Nordenham, Esenshammergroden 10, 26954 Nordenham. Prokura erloschen: Logemann, Thomas, Butjadingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Frerichs, Niels, Nordenham, * ‒.‒.‒‒.
HRB 204846:Jürgen Frerichs Maschinenbau GmbH, Nordenham, Esenshammergroden 10, 26954 Nordenham.Bestellt als Geschäftsführer: Frerichs, Martina, Nordenham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frerichs, Jürgen, Nordenham, * ‒.‒.‒‒.
Jürgen Frerichs Maschinenbau GmbH, Nordenham, Esenshammergroden 10, 26954 Nordenham. Die Eintragung lfd. Nr. 1 wird bzgl. des Stammkapitals von Amts wegen ergänzt: 25.000,00 EUR.
Jürgen Frerichs Maschinenbau GmbH, Nordenham, Esenshammergroden 10, 26954 Nordenham. Einzelprokura: Logemann, Thomas, Butjadingen, * ‒.‒.‒‒.
Jürgen Frerichs Maschinenbau GmbH, Nordenham, Esenshammergroden 10, 26954 Nordenham..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2010. Geschäftsanschrift: Esenshammergroden 10, 26954 Nordenham. Gegenstand: Maschinenbau und die Ver- und Bearbeitung von Metallbauteilen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frerichs, Jürgen, Nordenham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Frerichs, Jürgen wohnhaft in Nordenham, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Jürgen Frerichs Maschinenbau e.K. in Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRA 202211) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.06.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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