HRB 95653: Jürgen Kuhn GmbH, Radevormwald, Röntgenstraße 18, 42477 Radevormwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhn, Karl Jürgen, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhn, Falk Jürgen, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kuhn, Iris, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒; Kuhn, Karl Jürgen, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 95653: Jürgen Kuhn GmbH, Radevormwald, Röntgenstraße 18, 42477 Radevormwald. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2018 hat die Streichung von § 4 Abs. 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 95653: Jürgen Kuhn GmbH, Radevormwald, Röntgenstraße 18, 42477 Radevormwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2018. Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 18, 42477 Radevormwald. Gegenstand: Garten- und Landschaftsbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kuhn, Karl Jürgen, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens unter Firma "Jürgen Kuhn Landschaftsbau e.K." mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln - HRA 33568 - ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.