Jürgen Peschl GmbH, Kirchdorf, Marienbergstraße 26, 94261 Kirchdorf. Die Verschmelzung wurde am 30.04.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf HRA 2693).
Jürgen Peschl GmbH, Kirchdorf, Marienbergstraße 26, 94261 Kirchdorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Peschl Jürgen, Kirchdorf i. Wald, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Jürgen Peschl e.K. mit dem Sitz in Kirchdorf geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.