Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
17.11.2022
Fischer |
1 |
a)
Jürgen Schmidt Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Schwerte
c)
Die Montage von Heizungs- und
Sanitäranlagen sowie der Einzelhandel mit
Heizungs- und Sanitärbedarfsartikeln. Die
Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten und
sich an anderen Gesellschaften mit
gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu
beteiligen und auch deren Geschäfte zu
führen. |
50.000,00
DEM |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Jürgen, Schlosser, Schwerte |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.02.1980 zuletzt geändert am
27.05.1986 |
a)
06.10.2003
Wilkesmann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.05.1980
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Schwerte
1258) getreten.
Freigegeben am
06.10.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl.
5 ff. des Sonderbandes |
HRB 4525: Jürgen Schmidt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwerte, Weidenweg 25, 58239 Schwerte. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstraße 42, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Jürgen Schmidt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwerte, Weidenweg 25, 58239 Schwerte. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 252/10) vom 01.06.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Jürgen Schmidt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwerte, Weidenweg 25, 58239 Schwerte. beabsichtigt das Gericht, die Gesellschaft gem. § 394 FamFG von Amts wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Zur Geltendmachung eines eventuellen Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird Ihnen gem. § 394 Abs. 2 FamFG eine Frist von 3 Monaten gesetzt; die mit dem Tag der Bekanntmachung dieser Verfügung beginnt. Widerspruch wäre zu erheben, wenn z. B. Restvermögen der GmbH vorhanden, oder die GmbH als Klägerin oder Beklagte an Prozeßverfahren beteiligt ist. Dazu gehören auch alle steuerrechtlichen Vorgänge.Ferner soll innerhalb der Frist mitgeteilt werden,a) ob die GmbH Eigentümerin von Grundbesitz oder Inhaberin einesGrundpflandrechts bzw.b) persönlich haftende Gesellschafterin einer OHG oder KG ist.