HRB 6351: Jürgen Wieneke GmbH, Baubedarf/Spezial-Baustoffe, Leopoldshöhe, Industriestr. 8-10, 33818 Leopoldshöhe. Attendorn. Geschäftsanschrift: Donnerwenge 15, 57439 Attendorn. Der Sitz ist nach Attendorn (Amtsgericht Siegen, HRB 12129) verlegt.
HRB 12129: Jürgen Wieneke GmbH, Baubedarf/Spezial-Baustoffe, Attendorn, Donnerwenge 15, 57439 Attendorn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 2006 Die Gesellschafterversammlung vom 17. Januar 2020 hat die Sitzverlegung von Leopoldshöhe (bisher: Amtsgericht Lemgo HRB 6351) nach Attendorn und die Änderung von § 1 (Rechtsform, Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Donnerwenge 15, 57439 Attendorn. Gegenstand: Der Handel mit Baustoffen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siepe, Michael, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jürgen Wieneke, Blomberg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Helmut Brackmann e.Kfm. in Leopoldshöhe (AG Lemgo, HRA 3404) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.12.2006.
HRB 6351: Jürgen Wieneke GmbH, Baubedarf/Spezial-Baustoffe, Leopoldshöhe, Industriestr. 8-10, 33818 Leopoldshöhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieneke, Jürgen, Blomberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Siepe, Michael, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Jürgen Wieneke GmbH, Baubedarf/Spezial-Baustoffe, Leopoldshöhe (Industriestr. 8-10, 33818 Leopoldshöhe). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.06.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jürgen Wieneke GmbH, Baubedarf/Spezial-Baustoffe, Leopoldshöhe (Industriestr. 8-10, 33818 Leopoldshöhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2006. Gegenstand: Der Handel mit Baustoffen aller Art. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wieneke, Jürgen, Blomberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jürgen Wieneke, Blomberg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Helmut Brackmann e.Kfm. in Leopoldshöhe (AG Lemgo, HRA 3404) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.12.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.