HRB 9756: Jütten & Koolen Automobile GmbH, Waldfeucht, Im Hagenkamp 21, 52525 Waldfeucht. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.05.2017 mit der JuKo Automotive GmbH mit Sitz in Waldfeucht (Amtsgericht Aachen HRB 9906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9756: Jütten & Koolen Automobile GmbH, Waldfeucht, Im Hagenkamp 21, 52525 Waldfeucht. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JuKo Automotive GmbH am 12.05.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Jütten & Koolen Leasing GmbH, Waldfeucht, Im Hagenkamp 21, 52525 Waldfeucht. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Jütten & Koolen Automobile GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Im- und Export sowie die Vermietung und das Verleasen von Kraftfahrzeugen, der Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugteilen, die Serviceleistungen betreffend Kraftfahrzeuge, der Betrieb von Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten und Autowaschanlagen, die Vermittlung von Kauf-, Leasing- und Mietverträgen über Kraftfahrzeuge, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kauf-, Leasing- und Mietverträgen über Kraftfahrzeuge, die wirtschaftliche und rechtliche Beratung über Darlehen und Versicherungen aller Art, soweit die Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und der Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung erlaubnisfrei ist, die wirtschaftliche und rechtliche Beratung in allen Zusammenhängen mit Kraftfahrzeugen, soweit die Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und der Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung erlaubnisfrei ist sowie jegliche mit einer der vorstehend beschriebenen Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Geschäfte. Eine Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler wird jedoch nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen; sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Jütten & Koolen Leasing GmbH, Heinsberg, Gladbacher Straße 65, 52525 Heinsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heinsberg nach Waldfeucht beschlossen. Waldfeucht. Geschäftsanschrift: Im Hagenkamp 21, 52525 Waldfeucht.
Jütten & Koolen Leasing GmbH, Heinsberg, Gladbacher Straße 65, 52525 Heinsberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ATG Automobile GmbH mit Sitz in Heinsberg (AG Aachen, HRB 9816) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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