HRB 13877:J & M Mining Supply GmbH, Essen, Hafenstr. 280, 45356 Essen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sandvik Holding GmbH, Düsseldorf am 22.07.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 13877:J & M Mining Supply GmbH, Essen, Hafenstr. 280, 45356 Essen.Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Sandvik Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 28954) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13877:J & M Mining Supply GmbH, Essen, Westendhof 10 - 12, 45143 Essen.Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Hafenstr. 280, 45356 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ek, Lennart, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Herder, Manfred, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
J & M Mining Supply GmbH, Essen, Westendhof 10 - 12, 45143 Essen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.