HRB 212232 B: J & S Verwaltung GmbH, Berlin, Wittenauer Straße 100, 13435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der J & S Consulting & Administration Limited um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die J & S Consulting & Administration Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff, Company No. 5786061) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 15.01.2020, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 31.01.2020 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 212232 B: J & S Verwaltung GmbH, Berlin, Wittenauer Straße 100, 13435 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde der Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): Die J & S Consulting & Administration Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Birmingham B18 6EW/England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales Cardiff, Company No. 5786061, als übertragende Gesellschaft, sowie die J & S Verwaltung GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 212232 B, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (J & S Verwaltung GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen. wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der J & S Verwaltung GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 13435 Berlin, Wittenauer Straße 100, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden J & S Verwaltung GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (J & S Consulting & Administration Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der J & S Verwaltung GmbH existieren keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Die Minderheitsgesellschafter der übertragenden J & S Consulting & Administration Limited sind über die Verschmelzung zu informieren in Form der Mindestangaben im Verschmelzungsplan sowie der Verschmelzungsprüfung und haben ein Mitentscheidungsrecht, das in Form des Verschmelzungsbeschlusses jeder beteiligten Gesellschaft umgesetzt wird. Nach englischem Recht bestehen keine darüber hinausgehenden Vorschriften zum Schutz von Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, die der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht zugestimmt haben, insbesondere sieht das englische Recht kein Verfahren zu Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vor. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der J & S Verwaltung GmbH, Frau Saskia Kößler, unter der Geschäftsadresse in 13435 Berlin, Wittenauer Straße 100, kostenlos angefordert werden.
HRB 212232 B: J & S Verwaltung GmbH, Berlin, Wittenauer Straße 100, 13435 Berlin. Firma: J & S Verwaltung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wittenauer Straße 100, 13435 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung von Immobilien und Gewerbeimmobilien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die den unter Satz 1. genannten Geschäftszweck verfolgen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kößler, Saskia, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.10.2019