HRB 11607: J P H Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica, Frettholzweg 16 a, 32457 Porta Westfalica. Bestellt als Geschäftsführer: Tönsmeier, Philipp, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Tönsmeier, Philipp, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11607: J P H Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica, Frettholzweg 16 a, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um EUR 130.100.000,00 beschlossen. Neues Stammkapital: 10.000.000,00 EUR.
HRB 11607: J P H Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica, Frettholzweg 16 a, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 11607: J P H Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica, Frettholzweg 16 a, 32457 Porta Westfalica. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Tönsmeier, Philipp, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11607: J P H Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica, Frettholzweg 16 a, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.11.2018 mit der Jürgen Tönsmeier GmbH & Co. KG mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 8180) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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