J. Bubser Brauerei zur Nette Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, der Königsbacher Brauerei GmbH & Co.KG (AG Koblenz, HRA 4267) am 23.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
J. Bubser Brauerei zur Nette Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Prokura erloschen: KALTER, Johann gen. Hans, Weißenthurm; Ramus, Heike, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 mit der Königsbacher Brauerei GmbH & Co.KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 4267) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J. Bubser Brauerei zur Nette Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2010 mit Ergänzung vom 30.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 18.03.2010 und vom 30.03.2010 und der Gesellschafterver- sammlungen der Königsbacher Vertriebs GmbH & Co.KG vom 18.03.2010 und 30.03.2010 (übernehmender Rechtsträger) einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Königsbacher Vertriebs GmbH & Co.KG mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 20690) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J. Bubser Brauerei zur Nette Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Nicht mehr Geschäftsführer: Dörr, Christoph, Koblenz, * ‒.‒.‒‒; Schuth, Manfred, Weißenthurm, * ‒.‒.‒‒.
J. Bubser Brauerei zur Nette Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz, An der Königsbach 8, 56075 Koblenz.Bestellt als Geschäftsführer: Beeck, Hubert, Homburg-Saar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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