HRB 12436 HL: J. Johannsen & Sohn Hafenservice GmbH, Lübeck, Hafenstraße 1 a, 23568 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Hafenstraße 1 a, 23568 Lübeck
HRB 12436 HL: J. Johannsen & Sohn Hafenservice GmbH, Lübeck, Einsiedelstr. 47, 23554 Lübeck. Geschäftsanschrift: Einsiedelstr. 47, 23554 Lübeck; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von maritimen Dienstleistungen aller Art, insbesondere das Festmachen von Schiffen sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann weitere einschlägige Geschäfte betreiben und sich insbesondere an gleichartigen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und bestehende Unternehmungen erwerben. Kapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis und die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Schaefer, Claus-Joachim, * ‒.‒.‒‒, Lübeck-Travemünde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schaefer, Michael, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Firma J. Johannsen & Sohn Seeschlepp und -transport GmbH (übertragende Gesellschaft) mit dem Sitz in Lübeck, (AG Lübeck, HRB 2953 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 17.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.