J. Lüschen GmbH, Kirchhatten (Sandhatter Strasse 44, 26209 Hatten). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Oldenburg, HRA 201089) am 03.12.2007 wirksam geworden.
J. Lüschen GmbH, Kirchhatten (Sandhatter Strasse 44, 26209 Hatten). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Johann Lüschen Bau- und Möbeltischlerei, Inhaber Horst Lüschen e. K. auftretenden Kaufmann Horst Friedrich Johann Lüschen, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.