Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2024 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 26.01.2024 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 26.01.2024 mit der BS Braker
Stauereigesellschaft mbH mit Sitz in Brake (Amtsgericht
Oldenburg (Oldb) HRB 202081) verschmolzen. |
a)
11.03.2024
Rösch |
HRA 100239: J. Müller Weser GmbH & Co. KG, Brake, Neustadtstraße 15, 26919 Brake. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRB 210044), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Service GmbH mit Sitz in Brake mit Sitz in in Brake (AG Oldenburg HRB 210048) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 100239: J. Müller Weser GmbH & Co. KG, Brake, Neustadtstraße 15, 26919 Brake. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG mit Sitz in Brake ( AG Oldenburg HRA 204543) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 100239: J. Müller Weser GmbH & Co. KG, Brake, Neustadtstraße 15, 26919 Brake. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRB 210044). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH mit Sitz in Brake (AG Oldenburg HRB 210044) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 100239: J. Müller Weser GmbH & Co. KG, Brake, Neustadtstraße 15, 26919 Brake. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2018 mit der MLS Müller-Logistic-Services GmbH mit Sitz in Bremen ( AG Bremen HRB 18900 HB) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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