J. Naumann Getränke GmbH & Co. Handels KG, Marburg (Neue Kasseler Straße 23 a, 35039 Marburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Emil Schmall GmbH & Co. KG Getränkefachgroßhandel am 27.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
J. Naumann Getränke GmbH & Co. Handels KG, Marburg (Neue Kasseler Straße 23 a, 35039 Marburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Emil Schmall GmbH & Co. KG mit Sitz in Wettenberg (Amtsgericht Gießen HRA 480) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.