J. Pflaum GmbH, Dettingen an der Erms, (Daimlerstr. 9, 72581 Dettingen an der Erms).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers "Johann Pflaum e.K." (Amtsgericht Stuttgart HRA 723329)ist am 18.10.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
J. Pflaum GmbH, Dettingen an der Erms, (Daimlerstr. 9, 72581 Dettingen an der Erms).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Nachtrag vom 04.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2006 und 04.08.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Pflaum, Johann, Dettingen an der Erms, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Johann Pflaum e.K.", Dettingen an der Erms, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.