J. Wemhoff Transporte GmbH, Sögel, Industriestraße 11, 49751 Sögel.Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.12.2009 wirksam geworden.
J. Wemhoff Transporte GmbH, Sögel, Industriestraße 11, 49751 Sögel.Geschäftsanschrift: Industriestraße 11, 49751 Sögel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und 14.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2009 mit der Wemhoff Transport GmbH mit Sitz in Langenberg (Amtsgericht Gütersloh HRB 6511) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.