HRB 14401: J.B. Beteiligungsgesellschaft mbH, Krefeld, Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld. Bestellt als Geschäftsführer: Beesen, Patrick, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14401:J.B. Beteiligungsgesellschaft mbH, Krefeld, Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.07.2014 mit der J.B. Steels & Services s.àr.l. mit Sitz in Luxembourg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 144031) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14401:J.B. Beteiligungsgesellschaft mbH, Krefeld, Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld.Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht unter der Firma J.B. Steels & Services s.àr.l. mit Sitz in Luxembourg (Registre des Commerce et des Sociétés Luxembourg unter der Nummer B 144031) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma J.B. Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Krefeld (Handelsregister beim Amtsgericht Krefeld unter HRB 14401) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergeben sich in Deutschland aus §§ 122 Abs. 1 i.V.m. 22 UmwG. Demgemäß ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, § 22 Abs. 2 UmwG. § 122j UmwG findet vorliegend keine Anwendung, die J.B. Beteiligungsgesellschaft mbH als übernehmende Gesellschaft deutschem Recht unterliegt. Die Rechte der Gläubiger der J.B. Steels & Services s.àr.l. richten sich nach luxemburgischem Recht und sind der Bekanntmachung dieser Gesellschaft zu entnehmen. Die Rechte von Minderheitsgesellschaftern richten sich nach § 122h und § 122i UmwG. Diese regeln die Verbseerung des Umtauschverhältnisses von Anteilen sowie Abfindungsangebote im Verschmelzungsplan. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Dr. Heilmaier & Partner GmbHDiplom-Betriebswirt, Steuerberater Jürgen BaumannsCarl-Wilhelm.Str. 1647798 Krefeld02151-6390-0.
J.B. Beteiligungsgesellschaft mbH, Krefeld, Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2013. Geschäftsanschrift: Kimplerstraße 294, 47807 Krefeld. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können Geschäftsführer durch Beschluß zur Einzelvertretung ermächtigen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer: Beesen, Jürgen, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.