J.B. Fleischservice GmbH & Co. KG, Beelen, Westring 20, 48361 Beelen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden R.A.M. Zeitarbeit GmbH & Co. KG, nunmehr: Besselmann Service GmbH & Co. KG (Amtsgericht Osnabrück HRB 110409) am 10.02.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
J.B. Fleischservice GmbH & Co. KG, Beelen, Westring 20, 48361 Beelen.Geschäftsanschrift: Westring 20, 48361 Beelen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.12.2009 mit der R.A.M. Zeitarbeit GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Laer (Amtsgericht Osnabrück, HRA 110409) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J.B. Fleischservice GmbH & Co. KG, Beelen, (Westring 20, 48361 Beelen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 nebst Ergänzung vom 22.12.2008 und der Gesellschafterversammlung der Firma J.B. Systempack GmbH & Co. KG vom 29.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der Firma Food Consulting & Service GmbH & Co. KG vom 29.08.2008 mit der J.B. Systempack GmbH & Co. KG mit Sitz in Beelen (Amtsgericht Münster, HRA 6686) sowie mit der Food Consulting & Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Laer (Amtsgericht Osnabrück, HRA 110538) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.