HRB 92836: J.C. Akten GmbH, Linsengericht, Gelnhäuser Str. 38, 63589 Linsengericht. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hasselroth beschlossen. Neuer Sitz: Hasselroth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sandweg 21, 63594 Hasselroth.
J.C. Akten GmbH, Linsengericht, Gelnhäuser Str. 38, 63589 Linsengericht.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6.1.2009 mit Änderung vom 4.6.2009. Geschäftsanschrift: Gelnhäuser Str. 38, 63589 Linsengericht. Gegenstand: Das Erstellen von technischen Dokumentationen sowie Einlagerung von Geschäftsunterlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cichos, Jürgen, Hasselroth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma Documentation and Engineering Service e.K. mit Sitz in Hasselroth (AG Hanau HRA 92689) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Jürgen Cichos nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.01.2009. Die Ausgliederung ist mit der am 12.6.2009 erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.