Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Alter Wall 32, 20457 Hamburg |
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a)
14.10.2022
Thomas |
HRB 81187: J.C.M.B. Beteiligungs GmbH, Hamburg, Kleine Johannisstraße 6, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Uhlemann, Benjamin, Siek, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 81187: J.C.M.B. Beteiligungs GmbH, Hamburg, Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleine Johannisstraße 6, 20457 Hamburg.
J.C.M.B. Beteiligungs GmbH, Hamburg, Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg.
J.C.M.B. Beteiligungs GmbH, Hamburg, Neuer Wall 46, 20354 Hamburg.Geschäftsanschrift: Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2010 mit der GfA Gesellschaft für Administration mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 87161) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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