J.F. Steinkopf Antiquariat GmbH, Stuttgart (Marienstr. 5, 70178 Stuttgart). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters wurde am 07.07.2008 beim Amtsgericht Stuttgart (Antiquariat Steinkopf e. K., Inhaber Weitbrecht, Friedrich, Stuttgart, geb. ‒.‒.‒‒, Amtsgericht Stuttgart HRA 722952) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
J.F. Steinkopf Antiquariat GmbH, Stuttgart (Marienstr. 5, 70178 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weitbrecht, Friedrich Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.