HRB 42054: J.J. Wolf Beteiligungsgesellschaft mbH, Frechen, Hauptstraße 11-13, 50226 Frechen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 42054: J.J. Wolf Beteiligungsgesellschaft mbH, Frechen, Hauptstraße 11-13, 50226 Frechen. Nicht mehr Liquidator: Wolf, Johann Josef, Frechen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Wolf, Heinrich, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
J.J. Wolf Beteiligungsgesellschaft mbH, Frechen, Hauptstraße 11-13, 50226 Frechen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Heinrich, Köln, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Johann Josef, Frechen, * ‒.‒.‒‒, nunmehr bestellt als Liquidator: Wolf, Johann Josef, Frechen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
J.J. Wolf Beteiligungsgesellschaft mbH, Frechen, (Hauptstraße 11-13, 50226 Frechen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der Zikkurat Veranstaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Mechernich (Amtsgericht Bonn, HRA 5685) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J.J. Wolf Beteiligungsgesellschaft mbH, Frechen, (Hauptstraße 11-13, 50226 Frechen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der Kulturfabrik Zikkurat GmbH mit Sitz in Mechernich (Amtsgericht Bonn, HRB 11821) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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