HRB 16861: J.P. Morgan AG, Frankfurt am Main, Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 01.12.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.587,12 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der - J.P. Morgan Bank (Ireland) plc mit dem Sitz in Dublin/Irland (The Companies Registration Office - an Oifig um Chlarú Cuideachtaí, 0007566) sowie - J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. mit dem Sitz in Senningerberg/Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés, B010958) und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 1.867.201.587,12 EUR. Die Hauptversammlung vom 01.12.2021 hat auf Grund des Verschmelzungsplans vom 24.06.2021 zwischen der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger und der - J.P. Morgan Bank (Ireland) plc mit dem Sitz in Dublin/Irland (The Companies Registration Office - an Oifig um Chlarú Cuideachtaí, 00007566) sowie - J.P. Morgan Bank Luxemburg S.A. mit dem Sitz in Senningerberg/Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés, B010958) als übertragende Rechtsträger die grenzüberschreitende Verschmelzung - unter gleichzeitigem Formwechsel in die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) (J.P. Morgan SE mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 126056)) - beschlossen Die Hauptversammlungen der J.P. Morgan Bank (Ireland) plc und der J.P. Morgan Bank Luxemburg S.A. vom 01.12.2021 und 10.12.2021 haben dem Verschmelzungsplan zugestimmt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 24.06.2021 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16861: J.P. Morgan AG, Frankfurt am Main, Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 01.12.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Betrieb aller Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG - mit Ausnahme des Pfandbriefgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1a KWG), der Tätigkeit als Zentralverwahrer im Sinne von § 1 Abs. 6 KWG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 6 KWG) und der Tätigkeit als zentrale Gegenpartei im Sinne von § 1 Abs. 31 KWG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 12 KWG) - und aller Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1a Sätze 2 und 3 KWG und § 32 Abs. 1a KWG - mit Ausnahme des Betriebes eines multilateralen Handelssystems (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 1b KWG), eines organisierten Handelssystems (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 1d KWG), des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 6 KWG) und des eingeschränkten Verwahrgeschäftes (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 12 KWG) - und aller sonstigen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste, soweit diese keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.
HRB 16861: J.P. Morgan AG, Frankfurt am Main, Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der J.P. Morgan AG mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 16861) als übernehmender Rechtsträger mit der J.P.Morgan Bank (Ireland) plc mit Sitz in Dublin, Irland (eingetragen im Companies Registration Office, B 7566) und der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. mit Sitz Senningerberg, Luxemburg (eingetragen im Luxemburger Handels- und Unternehmensregister, B 10958) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Gesellschaft (J.P. Morgan AG) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenNach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung.Die Regelung zum Gläubigerschutz im deutschen Recht findet sich in § 22 UmwG. Den Gläubigern der J.P. Morgan AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der J.P. Morgan AG nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Eintragung der Verschmelzung ist ihrem ganzen Inhalt nach durch das von der Landesjustizverwaltung bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung gilt für die J.P. Morgan AG mit Bekanntmachung in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem als erfolgt. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der J.P. Morgan AG jedoch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Das Gläubigerschutzrecht in § 22 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO ist im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Gläubiger der J.P. Morgan AG als in Deutschland ansässiger Gesellschaft beschränkt. Die Gläubiger der übertragenden Rechtsträger werden durch die Gläubigerschutzvorschriften des jeweiligen Landesrechts geschützt.Anleihegläubiger der J.P. Morgan AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen, die ein Recht zum Bezug von Aktien oder einer Beteiligung am Gewinn vermitteln) sowie Inhaber von mit Sonderrechten gegenüber der J.P. Morgan AG ausgestatteten Wertpapieren mit Ausnahme von Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen der J.P. Morgan AG) sind nicht vorhanden. Daher sind gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b), c) SEVO keine besonderen Maßnahmen vorgesehen.Die speziellen Gläubigerschutzrechte der §§ 8, 13 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sind auf die Verschmelzung zur Gründung der J.P. Morgan SE nicht anzuwenden, weil der künftige Sitz der SE in Deutschland liegen wird.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: J.P. Morgan AG Taunustor 1 (TaunusTurm) 60310 Frankfurt am Maind) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der betreffenden Gesellschaft (J.P. Morgan AG) gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenEs sind insoweit keine Angaben erforderlich, da sämtliche Aktien der J.P. Morgan AG von der J.P. Morgan International Finance Limited, Newark, Delaware, USA, als Alleinaktionärin sämtlicher an der Verschmelzung beteiligter Gesellschaften gehalten werden. Die J.P. Morgan AG verfügt daher nicht über Minderheitsaktionäre.e) Für die SE vorgesehene Firma und ihr künftiger SitzDie Firma der durch die Verschmelzung der J.P. Morgan Bank (Ireland) plc und der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. auf die J.P. Morgan AG entstehenden SE wird "J.P. Morgan SE" lauten. Die SE wird ihren Sitz in Taunustor 1 (TaunusTurm) in 60310 Frankfurt am Main, Deutschland, haben.
HRB 16861: J.P. Morgan AG, Frankfurt am Main, Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der J.P. Morgan Bank (Ireland) plc sowie J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. eingereicht worden.
HRB 16861: J.P. Morgan AG, Frankfurt am Main, Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
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