J.S. Logistik AG, Kirkel, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.06.2011 im Wege des Formwechsels in die J.S.Logistik GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19595) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 28.07.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J.S. Logistik AG, Kirkel, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel. Die Hauptversammlung vom 30.06.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Grundkapital) Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Grundkapital: 500.000,00 EUR.
J.S. Logistik AG, Kirkel, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Schüssler, Bodo, Kirkel, * ‒.‒.‒‒; Wild, Anja, St. Ingbert, * ‒.‒.‒‒.
J.S. Logistik AG, Kirkel, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2010 mit der Sotralog GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3664) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J.S. Logistik AG, Kirkel, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel.Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages, der die Verschmelzung mit der Sotralog GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3664) als übertragender Gesellschaft zum Gegenstand hat, gem. § 62 Abs. 3, 61 UmwG beim Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingereicht.
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