HRB 136791: J5MEDIA GmbH, Hamburg, St. Georgs Kirchhof 8, 20099 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg.
HRB 136791:J5MEDIA GmbH, Hamburg, St. Georgs Kirchhof 8, 20099 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2015. Geschäftsanschrift: St. Georgs Kirchhof 8, 20099 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Einbringung von Dienstleistungen im Medienbereich, insbesondere Konzeption und Durchführung von Performance-, Kommunikations/PR- und Markenwerbung - online sowie offline, Projektentwicklung, Produktion, Betrieb und Service von Informationsdiensten sowie Anwendungen/Softwareprogrammen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Sebök, Janko, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sebök, Janko, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma J5 Media Janko Sebök e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 118919) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.04.2015. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.06.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.