JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen/Rh.). Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der am 08.01.2007 mit der Joh. A. Benckiser SE (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 60381) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag beendet. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Benckiser Besitz und Service GmbH am 31.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen/Rh.). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2007 mit der Benckiser Besitz und Service GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 4223) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen/Rh.). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fader-Sattler, Elgin, Speyer, * ‒.‒.‒‒; Feucht, Siegried, Ellerstadt, * ‒.‒.‒‒; Oechsler-Steinhauser, Andrea, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Joh. A. Benckiser SE, in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRB 60381) als gewinnabführungsberechtigtem Unternehmen ist am 08.01.2007 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen/Rh.). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.01.2007 wirksam geworden.
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen/Rh.). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2006. Gegenstand: Die Anlage und Verwaltung des eigenen Vermögens mit dem Ziel der Sicherung und Befriedigung der Pensionsverpflichtungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Harf, Peter, Ludwigshafen/Rh., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Teils des Vermögens als Ganzes der Joh. A. Benckiser SE mit Sitz in Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 60381 ) - nämlich eine Forderung aus dem Guthaben auf einem Bankkonto sowie sämtliche Rechtsverhältnisse, aus denen sich bestehende oder künftig aus unverfallbaren Anwartschaften früherer Organmitglieder oder Mitarbeiter resultierende Pensionsverbindlichkeiten der Joh. A. Benckiser SE ergeben - nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.11.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2006 gemäß § 123 Abs. 3, Nr. 2 UmwG i.V.m. Art 9 Abs. 1, lit c) ii) SE -VO. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.